Geltendmachung von Zahlungsansprüchen

Falle Schwarzgeldabrede!

 

Ist vereinbart, dass der Auftragnehmer neben einer Pauschalvergütung noch eine weitere Zahlung, die nicht über die Bücher laufen soll, erhalten soll, liegt eine Teil-Schwarzgeldabrede vor, die zur Nichtigkeit des gesamten Bauvertrages führt.

 

Dies hat zur Folge, dass nicht nur der Werklohnanspruch entfällt, sondern auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und/oder Bereicherungsrecht ausscheiden (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 10.04.2014, VII ZR 241/13; BGH, Beschluss vom 17.05.2017 VII ZR 210/14)

 

 

 

 

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