Falle Schwarzgeldabrede!
Ist vereinbart, dass der Auftragnehmer neben einer Pauschalvergütung noch eine weitere Zahlung, die nicht über die Bücher laufen soll, erhalten soll, liegt eine Teil-Schwarzgeldabrede vor, die zur Nichtigkeit des gesamten Bauvertrages führt.
Dies hat zur Folge, dass nicht nur der Werklohnanspruch entfällt, sondern auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und/oder Bereicherungsrecht ausscheiden (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 10.04.2014, VII ZR 241/13; BGH, Beschluss vom 17.05.2017 VII ZR 210/14)
|
|
|