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Erna und Wilhelm Mustermann
Musterstraße 1
5000 Musterstadt
Erna und Wilhelm Mustermann, Musterstraße 1, 5000 Musterstadt
Familie
Berta und Oskar Müller
Stadtstraße 1
5000 Musterstadt
Musterstadt, 24.01.2014
Sehr geehrte Familie Müller,
Sie sind Mieter unserer Wohnung in dem Objekt Stadtstraße 1, 5000 Musterstadt.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Mietvertrages ist die Miete jeweils im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen.
Entgegen dieser Vereinbarung haben Sie die Miete für den Monat September 2013 am 24.10.2013, für den Monat Oktober 2013 am 11.11.2013, für den Monat November 2013 am 25.11.2013 und für den Monat Dezember 2013 am 14.12.2013 gezahlt.
Mit Schreiben vom 16.12.2013 wurden Sie daher abgemahnt und unter Androhung der fristlosen Kündigung aufgefordert, zukünftige Zahlungen pünktlich bis zum 03. Werktag eines jeden Monats zu zahlen.
Dennoch wurde auch die Miete für Januar 2014 bis zum heutigen Tage nicht gezahlt.
Wir erklären daher wegen der oben dargestellten wiederholten unpünktlichen Mietzahlungen hiermit die
fristlose Kündigung,
hilfsweise die
ordentliche Kündigung
des Mietvertrages und fordern Sie auf, dass Mietobjekt unverzüglich, spätestens bis zum
10.02.2014
geräumt und in vertragsgemäßen Zustand an uns herauszugeben.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages gemäß § 545 BGB wird hiermit widersprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Erna Mustermann Wilhelm Mustermann
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