Muster Fristlose Kündigung wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlung

Fristlose Kündigung wegen wiederholter v[...]
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Lesen Sie auch: 1. Leitfaden fristlose Kündigung

                         2. Leitfaden Räumungsverfahren

 

                                                                  Erna und Wilhelm Mustermann

                                                                                                  Musterstraße 1

 

                                                                                                      5000 Musterstadt

 

 

Erna und Wilhelm Mustermann, Musterstraße 1, 5000 Musterstadt

Familie

Berta und Oskar Müller

Stadtstraße 1

5000 Musterstadt

 

 

Musterstadt, 24.01.2014

 

Sehr geehrte Familie Müller,

 

Sie sind Mieter unserer Wohnung in dem Objekt Stadtstraße 1, 5000 Musterstadt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 des Mietvertrages ist die Miete jeweils im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

 

Entgegen dieser Vereinbarung haben Sie die Miete für den Monat September 2013 am 24.10.2013, für den Monat Oktober 2013 am 11.11.2013, für den Monat November 2013 am 25.11.2013 und für den Monat Dezember 2013 am 14.12.2013 gezahlt.

 

Mit Schreiben vom 16.12.2013 wurden Sie daher abgemahnt und unter Androhung der fristlosen Kündigung aufgefordert, zukünftige Zahlungen pünktlich bis zum 03. Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

 

Dennoch wurde auch die Miete für Januar 2014 bis zum heutigen Tage nicht gezahlt.

 

Wir erklären daher wegen der oben dargestellten wiederholten unpünktlichen Mietzahlungen hiermit die

 

fristlose Kündigung,

 

hilfsweise die

 

ordentliche Kündigung

 

des Mietvertrages und fordern Sie auf, dass Mietobjekt unverzüglich, spätestens bis zum

 

10.02.2014

 

geräumt und in vertragsgemäßen Zustand an uns herauszugeben.

 

 

Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages gemäß § 545 BGB wird hiermit widersprochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Erna Mustermann                                   Wilhelm Mustermann

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