Lesen Sie hierzu auch: 1. Leitfaden Kündigung wegen Zahlungsverzug
Eheleute
Erna und Wilhelm Mustermann
Musterstraße 1
5000 Musterstadt
Erna und Wilhelm Mustermann, Musterstraße 1, 5000 Musterstadt
Familie
Berta und Oskar Müller
Stadtstraße 1
5000 Musterstadt
Musterstadt, 08.11.2014
Sehr geehrte Familie Müller,
Sie sind Mieter unserer Wohnung in dem Objekt Stadtstraße 1, 5000 Musterstadt.
Vertraglich vereinbart ist eine monatliche Miete in Höhe von 500,00 € nebst einer Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 150,00 € (gesamt: 650,00 €).
Die Miete ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen.
Derzeit ist die Miete für den Monat Oktober 2014 offen. Seit dem 04.10.2014 befinden Sie sich insoweit in Verzug.
Da Sie sich zwischenzeitlich mit der Miete für einen Monat länger als einen Monat in Verzug befinden, erklären wir hiermit die
ordentliche Kündigung
des Mietvertrages und fordern Sie auf, das Mietobjekt bis zum
28.02.2015
geräumt an uns herauszugeben.
Für den Fall, dass eine fristgerechte Herausgabe zum 28.02.2014 nicht erfolgen sollte, widersprechen wir bereits hiermit einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages gemäß § 545 BGB. Gleichfalls kündigen wir für diesen Fall an, dass wir, ohne weitere Vorankündigung, den Rechtsweg beschreiten werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Erna Mustermann Wilhelm Mustermann
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