Kanzlei für Immobilienrecht seit 1998

Immobilienrecht Bergisch Gladbach 02202/109697

Immobilienrecht Bad Honnef   02224/9528792

Rechtsanwälte und  Fachanwälte für:

Immobilienrecht, Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

+49 02202 109697+49 02202 109697

Anwalt Immobilienrecht

  • Vorvertragliche Überlegungen  beim Immobilienkauf         mehr... 
  • Gestaltung und Prüfung von notariellen Kaufverträgen            mehr...
  • Arglist  (Anfechtung/ Rücktritt/ Schadensersatz) Notarielle     Kaufverträge über Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte rückabwickeln mehr...
  • Rückabwicklung sittenwidriger Kaufverträge     mehr...
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen über Schrottimmobilien mehr...

      ...

Anwalt Baurecht

  • Entwicklung, Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • baubegleitende Beratung
  • Geltendmachung von Zahlungsan-sprüchen
  • Geltendmachung von Gewährleistungs-ansprüchen
  • Geltendmachung von Vertragsstrafen mehr...
  • Kündigung von Bauverträgen

      ...

 

Anwalt Architektenrecht

  • Entwicklung, Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen
  • Geltendmachung von Honorarforderungen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsan-sprüchen
  • Kündigung von Architektenverträgen
  • Widerruf von Architektenverträgen mehr...

      ...

 

Anwalt Wohnungseigentums-recht

 

  • Prüfung und Erstellung von Teilungsgenehmi-gungen und Gemeinschaftsord-nungen
  • Geltendmachung von Hausgeldrückstän-den
  • Streitigkeiten über bauliche Veränderungen
  • Streitigkeiten über Sanierungsmaßnah-men
  • Streitigkeiten über Verwalterbestellung

      ...

Anwalt Nachbarrecht

  • Streitigkeiten über Wegerechte
  • Streitigkeiten wegen eines Überbaus
  • Streitigkeiten wegen Überwuchs
  • Streitigkeiten über Grenzabstände
  • Streitigkeiten über Einfriedungen

      ...

Anwalt Mietrecht

  • Entwicklung, Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen;
  • fristlose und ordentliche Kündigung von Mietverträgen wegen

         - Zahlungsverzugs

            mehr...

         - Eigenbedarfs

            mehr...

          - Nichteinhaltung 

             der Schriftform  

             (Zeitmietvertrag)

  • Streitigkeiten über Mängel
  • Geltendmachung rückständiger Mieten
  • Räumungsklagen
  • Mieterhöhungen       Mietspiegel

      ...

Anwalt Maklerrecht

  • Durchsetzung von Provisionsan-sprüchen
  • Abwehr von Provisionsan-sprüchen
  • Streitigkeiten über Reservierungsent-gelte
  • Streitigkeiten über Aufwandsentschädi-gungen

Anwalt Grundbuchrecht

  • Veräußerung von Grundstücken/ Grundstücksteilen
  • Grundpfandrechte
  • Dienstbarkeiten
  • Teilung/Vereinigung
  • Rangrecht
  • Grundbuchberich- tigungen

 

Anwalt Öffentliches Baurecht

  • Baugenehmigung
  • Nachbarbebauung
  • Abrissverfügung
  • Nutzungsänderung

Unser Blog: Was gibt es neues im Immobilienrecht?

Selbständiges Beweisverfahren hemmt Verjährung für alle Ansprüche (Rechtsprechungsänderung!)

7. Sep. 2023
Kommentar hinzufügen

Kosten für ein verfahrensbegleitendes Privatgutachten sind erstattungsfähig!

6. Mai 2023
Kommentar hinzufügen

Nachbar hat keinen Anspruch auf Sonne und Licht!

11. Apr. 2023
Kommentar hinzufügen

Bauträger in Verzug: Erwerber steht Nutzungsausfallentschädigung zu!

11. Apr. 2023
Kommentar hinzufügen

Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen

31. März 2023
Kommentar hinzufügen

Weitere Artikel anzeigen

Kosten für ein verfahrensbegleitendes Privatgutachten sind erstattungsfähig!

25. März 2023
Kommentar hinzufügen

Kein Verbraucherbauvertrag bei Einzelgewerkvergabe!

20. März 2023
Kommentar hinzufügen

Keine fiktive Abnahme bei Vereinbarung der förmlichen Abnahme

16. März 2023
Kommentar hinzufügen

24. Februar 2023 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 140/22 ("Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht?

1. Feb. 2023
Kommentar hinzufügen

Bestätigung der Gaspreisbremse und Strompreisbremse durch den Bundesrat

19. Dez. 2022
Kommentar hinzufügen

Aktuelles aus der Rechtsprechung zum Immobilienrecht

Entscheidungen im Immobilienrecht

Unter dieser Rubrik veröffentlichen unsere Anwälte für Immobilienrecht in regelmäßigen Abständen Entscheidungen verschiedener Gerichte zum Thema Immobilienrecht. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Entscheidungen, welche sich mit dem Thema der Arglist und der Anfechtung von notariellen Immobilienkaufverträgen sowie deren Rechtsfolgen, wie z. B. der Höhe des Schadensersatzes beschäftigen. Auch Fragen zum Rücktritt, dem sog. großen Schadensersatz sowie der Minderung werden hier schwerpunktmäßig abgehandelt.

Abzug neu für alt beim    Immobilienkaufvertrag      

Eine Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer gebrauchten mangelhaften Sache scheidet aus, wenn sich der Vorteil des Käufers darin erschöpft, dass die Kaufsache durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils durch ein neues Teil einen Wertzuwachs erfährt oder dass der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart.

 

BGH, Urteil vom 13.05.2022, V ZR 231/20 mehr...

 

Rechtsprechung im Immobilienrecht

 

selbständiges  Beweisverfahren bei Arglist des Verkäufers

Das rechtliche Interesse eines Käufers einer Bestandsimmobilie erfordert nicht die Darlegung und Glaubhaftmachung, dass die streitigen Mängel Sachmängel darstellen und der Käufer arglistig getäuscht wurde.

 

OLG Hamm, Beschl. vom 23.05.2022, 2 W 9/22

Rechtsprechung im Immobilienrecht
 

 

 

Anfechtung des Kaufvertrages Maklerprovision und Grunderwerbsteuer als Schadensposition

Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des
Verkäufers von dem Kaufvertrag lösen, stellen die von ihm an einen Makler
gezahlte Provision und die von ihm entrichtete Grunderwerbsteuer ersatzfä-
hige Schadensersatzpositionen dar; die Erstattungsansprüche gegen den
Makler und den Fiskus sind entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer ab-
zutreten.

 

BGH, Urteil vom 24.09.2021,  V ZR 272/19 mehr...

Rechtsprechung im Immobilienrecht

Entscheidungen im Baurecht

Unter dieser Rubrik werden von unserem Fachanwalt und Anwalt Baurecht Themen der baurechtlichen Rechtsprechung, insbesondere Kündigungsmöglichkeiten und Fragen der Vergütung abgehandelt und veröffentlicht.

Nachtragsvergütung

Eine zusätzliche Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B kann auch aus mittelbaren
bauzeitlichen Auswirkungen wie etwa Gerätestillstand von - unmittelbar Änderun-
gen des Bauentwurfs betreffenden - Anordnungen gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B re-
sultieren. Entsprechendes gilt für einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach
§ 2 Abs. 6 VOB/B i.V.m. § 1 Abs. 4 VOB/B.

 

BGH, Beschl. vom 23.03.2022, VII ZR 191/21 mehr...

Rechtsprechung im Baurecht

 

 

Pauschalhonorar Abrechnung bei Kündigung

Bei Kündigung eines Pauschalhonorarvertrages hat der Architekt ebenso, wie der Bauunternehmer zu den erbrachten Leistungen vorzutragen. Die erbrachten Leistungen sind von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen und das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung darzulegen.

 

OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021, 19 U 15/20

BGH, Beschluss vom 4.05.2025, VII ZR 87/21

 

Rechtsprechung im Baurecht

 

 

Bauvertrag und Bargeldzahlung

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrages, dass der Werklohn (teilweise) bar gezahlt wird und hierfür keine ordnungsgemäße Quittung ausgestellt wird, spricht dies für eine Schwarzgeldabrede.

 

Eine solche führt zur vollständigen Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrages.

 

Aus einer ordnungsgemäßen Quittung mäüssen das Vertragsverhältnis, der Leistungsgegenstand sowie der Ort und die Zeit der Leistung und gegebenenfalls auch die Parteien hervorgehen.

 

BGH, Beschluss  vom 29.09.2021 VII ZR 144/21

Rechtsprechung im Baurecht
 

 

 

Entscheidungen im WEG Recht

Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels

Ein Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels ist nur dann gegeben, wenn zugleich die Voraussetzungen des      § 10 Abs. 2 WEG vorliegen.

 

BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 69/21 mehr...
 

Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht

 

 

Heizkostenabrechnung in der WEG bei Verwendung von Heizkostenverteilern und Wärmemengenzählern

Sind in einer Wohnungseigentumsanlage sowohl Heizkostenverteiler als auch Wärmemengenzähler verbaut,entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Ermittlung des Verbrauchs im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten erfolgt, auch wenn der auf die HKV entfallende Verbrauch zuvor nicht durch einen Wärmemengenzähler ermittelt wurde.

 

 

BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 214/21 mehr...

 

Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht

Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung

Ein Wohnungseigentümer kann sich in der Wohnungseigentümerversammlung nicht durch einen Sodereigentumsverwalter vertreten lassen, wenn dies in der Regelung in der Teilungserklärung widerspricht. Altregelungen gelten insoweit auch nach dem WEMoG weiter.

 

LGFrankfuirt am Main, Beschl. vom 10.11.2022, 2-13 S 54/22

 

Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht

 

 

Entscheidungen im Mietrecht

Betriebskosten und Wirtschaftlichkeitsgebot

Für etwaige Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot trägt der Mieter die Beweislast.

Ein Verstoß und damit Ansprüche scheiden aus, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluss etwaiger Verträge geschlossen wurde.

 

BGH

Urteil vom 25.01.2023,      VIII ZR 230/21 mehr...

Rechtsprechung im Mietrecht

 

 

 

 

Modernisierung und Zahlung des Mieterhöhungsbetrages

1. Zu den Anforderungen einer Modernisierungsmieter-höhung.

 

2. Die Zahlung der vom Vermieter aufgrund einer Modernisierung geforderten Mieterhöhung stellt keine vertragliche Änderung der Miete dar.

 

BGH, Urteil 28.09.2022, VIII ZR 336/21 mehr...

Rechtsprechung im Mietrecht

 

 

Schonfrist und Heilung der ordentlichen hilfsweisen ordentlichen Kündigung

Der Ausgleich der rückständigen Miete während der Schonfrist heilt nur die fristlose, nicht aber die hilfsweise ordentlich ausgesprochene Kündigung. Alles andere würde dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers widersprechen.

 

BGH, Urteil vom 05.10.2022, VIII ZR 307/21

Rechtsprechung im Mietrecht

 

 

.

Mieterwechsel Wohngemeinschaft

Wird ein Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossen, kann daraus nicht ohne weitere Anhaltspunkte geschlossen werden, dass die Mieter auch einen Anspruch auf Auswechselung eines Mieters haben.

 

BGH, Urteil vom 27.04.2022, VIII ZR 304/21 mehr...

Rechtsprechung im Mietrecht

 

 

Corona bedingte Beschränkungen des Betriebs

Soweit die Nutzbarkeit der Mietsache aufgrund der hoheitlich angeordneten Corona Beschränkungen ganz oder teilweise ausgeschlossen wurde, stellt dies bei einem Friseur und Kosmetikbetrieb, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, keinen Mangel dar. Eine Minderung ist ausgeschlossen.

 

BGH, Urteil vom 23.11.2022, XII ZR 96/21

 

Rechtsprechung im Mietrecht

 

 

Rauchmelder-Wartung und Müll-Management in den Betriebskosten

Die Kosten einer externen Firma, welche damit beauftragt ist, die Restmüllbehälter regelmäßig auf die Einhaltung der satzungskonformen Vorgaben für die Mülltrennung zu überprüfen, können umgelegt werden.

Ebenso können die Kosten der Wartung von Rauchwarnmeldern umgelegt werden.

 

BGH, Urteil vom 05.10.2022, VIII ZR 117/21 mehr...

Rechtsprechung im Mietrecht

Entscheidungen im Nachbarrecht

Videokamera und Überwachung Nachbargrundstücke

Eine Videokamera darf weder  ein benachbartes Privatgrundstück, noch den öffentlichen Bereich um das eigene Grundstück erfassen.

 

AG Seligenstadt, Urteil vom 20.04.2022, 1 C 622/20

Rechtsprechung im Nachbarrecht

 

Baumbewuchs und     Grundstücksgrenze      Ist der Besitzer verpflichtet, störende Bäume zu entfernen?

Eine Pflicht des (Mit-) Besitzers zur Störungsbeseitigung besteht nicht, wenn hierdurch ein Eingriff in die Sachsubstanz des Eigentümers erforderlich wird. Dem (Mit-) Besitzer als Zustandsstörer ist es in diesem Falle nur Möglich, die Beseitigung zu dulden.

 

LG Baden-Baden, Urteil vom 11.04.2022, 4 O 19/21

Rechtsprechung im Nachbarrecht

Grenzüberschreitende Wärmedämmung

Es fällt unter die Befugnis der Länder, Regelungen für eine Grenzüberschreitende Wärmedämmung zu erlassen.

 

BGH, Urteil vom 12.11.2021, V ZR 115/20

Rechtsprechung im Nachbarrecht

 

 

Fristlose Kündigung des Mietvertrages bei rückständiger Miete

 

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

 

Wann kann das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden?

 

1. Kündigung gemäß § 543 Abs. 3a BGB

 

Der Mieter sich für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug befindet. Der rückständige Teil der Miete ist dabei nur dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.

 

2. Kündigung gemäß § 543 Abs. 3b BGB

 

Der Mieter sich in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug befindet, der die Miete für zwei Monate erreicht.

 

3. Kündigung gemäß § 569 Abs. 2a BGB

 

Der Mieter sich mit einer Sicherheitsleistung in Höhe eines Betrages im Verzug befindet, der der zweifachen Monatsmiete entspricht. Die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten sind bei der Berechnung der Monatsmiete nach nicht zu berücksichtigen.

 

Einer Abhilfefrist oder einer Abmahnung bedarf es nicht.

 

Diese Kündigungsmöglichkeit besteht nur bei Mietverhältnissen, die ab dem 01.03.2013 abgeschlossen wurden.

 

4. Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB (Wiederholte unpünktliche Mietzahlung)

 

Voraussetzung für eine derartige Kündigung ist zunächst, dass der Mieter nachhaltig wiederholt Mieten unpünktlich gezahlt hat.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass der Mieter sodann wirksam wegen dieser wiederholten unpünktlichen Mietzahlungen abgemahnt wurde. Damit soll dem Mieter vor Vertragsbeendigung noch eine Chance zu vertragsgemäßem Verhalten eingeräumt werden.

 

Zahlt der Mieter dann trotz dieser Abmahnung erneut verspätet die Miete, so kann der Mietvertrag außerordentlich fristlos gekündigt werden (BGH, Urt. vom 11.01.2006, VIII ZR 364/04, AG Gummersbach, Urteil vom 19.02.2014, 16 C 356/13) .

 

Eine Gesamtabwägung kann im Einzelfall eine Kündigung unzulässig machen.

 

5. Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr.1 BGB

 

Befindet sich der Mieter mit einem Betrag von einer Monatsmiete über einen Zeitraum von mehr als einem Monat in Verzug, so kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich mit den gesetzlichen Fristen kündigen (BGH, Urt. vom 10.10.2012, VIII ZR 107/12).

 

Auch hier kann eine Gesamtabwägung im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen.

 

Beratung empfohlen!

 

Vor Ausspruch der Kündigung empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es besteht sonst die Gefahr, dass die ausgesprochene Kündigung wegen formeller Fehler unwirksam ist. Auch sind ggf. Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, die dann dazu führen können, dass ausnahmsweise eine Kündigung nicht oder noch nicht möglich ist.

 

Wir bieten insoweit verschiedene Arten der Bearbeitung und Beratung an. Diese finden Sie hier

 

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Kündigung?

 

Sobald sich der Mieter mit einer Mietzahlung in Verzug oder auch in Rückstand befindet, ist der so genannte Rechtsschutzfall eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt tritt grds. eine für Mietangelegenheiten bestehende Rechtsschutzversicherung ein.


 



 

Fachanwälte

Wir sind eine seit fast 25 Jahren ausschließlich auf das Immobilienrecht spezilisierte Rechtsanwaltskanzlei. Das Immobilienrecht umfast dabei neben dem Erwerb und dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien auch das Baurecht, das Architektenrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Nachbarrecht und das Mietrecht. Schwerpunktmäßig beschäftigen wir uns dabei mit der Prüfung und Gestaltung von notariellen Kaufverträgen sowie der Geltendmachung ausbleibender Zahlungen und der Rückabwicklung von Verträgen bei arlistigem Verschweigen von Mängeln und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Bereich des Wohungseigentumsrechts liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen, der Prüfung von Hausgeldabrechnungen und der gerichtlichen Anfechtung von Beschlüssen. Im Mietrecht werden vorwiegend Eigenbedarfskündigungen und Kündigungen wegen Zahlungsverzugs sowie sonstiger Vertragspflichtverletzungen der Mieter bearbeitet. Das Nachbarrecht bezieht sich auf Auseinandersetzungen der Nachbarn im Hinblick auf z. B. Einfriedungen, Bauten und Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze.

 

Wir hoffen, Ihnen damit einen kurzen Überblick über die von uns bearbeiteten immobilienrechtlichen Themen verschafft zu haben.

 

Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Fragen in die von uns bearbeiteten Rechtsgebiete fallen, rufen Sie uns gerne an. Wir können Ihnen sicher weiterhelfen oder zumindest mitteilen, welcher Rechtsanwalt/welche Rechtsanwältin sich um Ihr Anliegen fachlich kompetent kümmern kann.

 

Weitere Details zu den in unsere Kompetenz fallenden Rechtsgebieten finden Sie im nachfolgenden aufgeführt.

Impressionen

Unsere Einzugsgebiete

Zu unseren Einzugsgebieten gehören beispielsweise Aachen, Bad Honnef, Bad Neuenahr, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bonn, Brühl, Düsseldorf, Düren, Erftstadt, Euskirchen, Frechen, Gummersbach, Hennef, Hürth, Kerpen, Koblenz, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchen Gladbach, Remscheid, Siegen, Siegburg, Troisdorf, Wipperfürth, Wuppertal und alles was drumherum und dazwischen liegt.

 

Angelegenheiten, die die Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen und/oder hieraus resultierende Schadensersatzansprüche betreffen, werden von uns deutschlandweit betreut.

 

 

 

 

Erfahrungen & Bewertungen zu RAe Berghoff & Schleypen PartG
Anwälte für Immobilienrecht

Rufen Sie unverbindlich an und vereinbaren einen Termin

 

- im Büro

- Telefontermin

- Videobesprechung

- Ortstermin

(Termine im Büro aktuell nur eingeschränkt)

 

Bergisch Gladbach

Hauptstraße143

51465 Bergisch Gladbach

 

+49 02202 109697+49 02202 109697

 

Bad Honnef

Drieschweg 36

53604 Bad Honnef

 

    + 49 02224 9528792

 

Öffnungszeiten:

 

Montag-Freitag              

09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Montag-Donnerstag       

14:00 Uhr - 17.30 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwälte Berghoff & Schleypen PartnerschaftsgesellschaftmbB 11.01.2018 Hauptstraße 143, 51465 Bergisch Gladbach; Drieschweg 36, 53604 Bad Honnef

Anrufen

E-Mail

Anfahrt