Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir in regelmäßigen Abständen Entscheidungen verschiedener Gerichte zum Thema Immobilienrecht. Der
Fokus liegt dabei insbesondere auf Entscheidungen, welche sich mit dem Thema der Arglist und der Anfechtung von notariellen Immobilienkaufverträgen sowie deren Rechtsfolgen, wie z. B. der Höhe des
Schadensersatzes beschäftigen. Auch Fragen zum Rücktritt, dem sog. großen Schadensersatz sowie der Minderung werden hier schwerpunktmäßig abgehandelt.
Unter dieser Rubrik werden Themen der baurechtlichen Rechtsprechung, insbesondere Kündigungsmöglichkeiten und Fragen der Vergütung
abgehandelt und veröffentlicht.
Wir sind eine seit fast 25 Jahren ausschließlich auf das Immobilienrecht spezilisierte Rechtsanwaltskanzlei. Das Immobilienrecht umfast
dabei neben dem Erwerb und dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien auch das Baurecht, das Architektenrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Nachbarrecht und das Mietrecht. Schwerpunktmäßig
beschäftigen wir uns dabei mit der Prüfung und Gestaltung von notariellen Kaufverträgen sowie der Geltendmachung ausbleibender Zahlungen und der Rückabwicklung von Verträgen bei arlistigem
Verschweigen von Mängeln und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Bereich des Wohungseigentumsrechts liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit baulichen
Veränderungen, der Prüfung von Hausgeldabrechnungen und der gerichtlichen Anfechtung von Beschlüssen. Im Mietrecht werden vorwiegend Eigenbedarfskündigungen und Kündigungen wegen Zahlungsverzugs
sowie sonstiger Vertragspflichtverletzungen der Mieter bearbeitet. Das Nachbarrecht bezieht sich auf Auseinandersetzungen der Nachbarn im Hinblick auf z. B. Einfriedungen, Bauten und Anpflanzungen an
der Grundstücksgrenze.
Wir hoffen, Ihnen damit einen kurzen Überblick über die von uns bearbeiteten immobilienrechtlichen Themen verschafft zu haben.
Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Fragen in die von uns bearbeiteten Rechtsgebiete fallen, rufen Sie uns gerne an. Wir können Ihnen sicher
weiterhelfen oder zumindest mitteilen, welcher Rechtsanwalt/welche Rechtsanwältin sich um Ihr Anliegen fachlich kompetent kümmern kann.
Weitere Details zu den in unsere Kompetenz fallenden Rechtsgebieten finden Sie im nachfolgenden aufgeführt.
Zu unseren Einzugsgebieten gehören beispielsweise Aachen, Bad Honnef, Bad Neuenahr, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bonn, Brühl, Düsseldorf,
Düren, Erftstadt, Euskirchen, Frechen, Gummersbach, Hennef, Hürth, Kerpen, Koblenz, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchen Gladbach, Remscheid, Siegen, Siegburg, Troisdorf, Wipperfürth, Wuppertal und
alles was drumherum und dazwischen liegt.
Angelegenheiten, die die Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen und/oder hieraus resultierende Schadensersatzansprüche betreffen,
werden von uns deutschlandweit betreut.