Im Bereich des Architektenrechts werden insbesondere folgende Themen bearbeitet:
- die Entwicklung, die Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen;
- die baubegleitende Beratung;
- die Teilnahme an Abnahmeterminen;
- die Geltendmachung von Honorarforderungen aus Architektenverträgen;
- die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus Architektenverträgen;
- die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Architektenverträgen;
- die Kündigung von Architektenverträgen;
- der Widerruf von Architektenverträgen; weiter...
- die gerichtliche Durchsetzung der o. g. Ansprüche.