Rechtsanwalt
Ralph Berghoff
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herr Anwalt Berghoff, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Jahrgang 1968, studierte an der Universität zu Köln und legte dort im Jahre 1994 sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Hiernach erfolgte der juristische Vorbereitungsdienst bei dem Landgericht Aachen, welcher im Jahre 1997 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss.
Herr Rechtsanwalt Berghoff ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Kölner Anwaltverein (KAV).
Herr Rechtsanwalt Berghoff hat erfolgreich am Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht des Kölner Anwaltvereins e. V. teilgenommen und hierdurch besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts erworben. Seit 2006 darf er die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht führen.
Im Baurecht betreut er insbesondere folgende Bereiche:
1. Bauvertrag Gestaltung und Prüfung
2. Baubegleitende Beratung
3. Teilnahme an Abnahmeterminen
3. Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
4. Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
5. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
6. Geltendmachung von Vertragsstrafen
7. Kündigung des Bauvertrages
8. gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Im Immobilienrecht werden insbesondere die nachfolgenden Bereiche bearbeitet:
1. Prüfung von Immobilienkaufverträgen (Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien)
2. Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung
3. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
4. Rückabwicklung von Kaufverträgen
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