Rechtsanwälte R. Berghoff und I. Schleypen Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Verfahren in Bausachen

Im Zuge der Errichtung oder der Fertigstellung von Wohnungen, Häusern oder anderen Gebäuden zu kommt es sehr häufig zu Baumängeln. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir sämtliche am Bau Beteiligten wie Bauherren, Bauträger, Generalunternehmer, Architekten und Subunternehmer.

 

Der erste Schritt der Beratung ist regelmäßig die genaue Feststellung des Bautenstandes und der Mängel.

 

Zu diesem Zweck ist es  -insbesondere bei umfangreichen Mängeln- regelmäßig sinnvoll und erforderlich, dass die jeweilige Baustelle im Rahmen eines Ortstermins gemeinsam mit Ihnen durch den bearbeitenden Rechtsanwalt besichtigt wird, damit dieser sich vor Ort ein Bild von der Situation machen kann.

 

In den überwiegenden Fällen, wird es danach im Rahmen der Bauherrenvertretung zweckmäßig sein, die Mängel durch einen Gutachter feststellen und bewerten zu lassen. Hier ist der sicherste Weg das selbständige Beweisverfahren. In diesem Verfahren wird der Gutachter von dem Prozessgericht der Hauptsache bestellt und beauftragt. Das Ergebnis des Gutachtens ist sodann -grundsätzlich- bindend für die Parteien.

 

Alternativ bietet sich in Ausnahmefällen ein Privatgutachter an. Unumgänglich ist es dabei, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden zugezogen wird. Das Gutachten wird in einem späteren Prozess als Parteivortrag gewertet und bindet die Parteien nicht.

Erfahrungen & Bewertungen zu RAe Berghoff & Schleypen PartG
Anwälte für Immobilienrecht

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