Soweit über Mängel an einer gebrauchten Immobilie gestritten wird, handelt es sich um eine kaufrechtliche Angelegenheit. Derartige Streitigkeiten sind grds. durch den "Basisbaustein" der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Es bedarf keiner weiteren Bausteine, wie z. B. für Immobilienrecht.
Voraussetzung der Kostendeckung ist allerdings in der Regel, dass die veräußerte oder erworbene Immobilie selbst genutzt wurde oder genutzt werden soll. Bei älteren Rechtsschutzverträgen kann auch noch der Erwerb oder die Veräußerung einer vermieteten Immobilie abgedeckt sein. Insoweit hängt es von dem jeweiligen Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Zu beachten ist, dass die Rechtsschutzversicherungen aufgrund des Volumens dieser Angelegenheiten häufig versuchen, einer Kostendeckung zu entgehen.
Nicht selten ist dabei der Fall, dass sich die Versicherung dann, wenn der Mangel der Kaufsache in einer fehlenden Baugenehmigung besteht, auf den Baurisikoausschluss ihrer Allgemeinen Rechtsschutzbedingunngen beruft. Diese Klausel greift allerdings bei dem Erwerb von Bestandsimmobilien nicht!
Auch versuchen die Versicherungen eine Kostendeckungszusage häufig mit dem Hinweis auf die fehlende Beweisbarkeit der Arglist abzulehnen.
Insgesamt sollte daher eine Kostendeckungsanfrage gut vorbereitet sein und möglicht schon durch einen auf das Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt eingeholt werden. So lassen sich Nachfragen häufig -nicht immer- vermeiden oder können kurzfristig beantwortet werden.
Leider haben sich in letzter Zeit neben den o. g. Problemen häufig relativ lange Bearbeitungszeiten bei den Rechtsschutzversicherungen von 2 bis 4 Wochen eingestellt. Ärgerlich in diesem Zusammenhang ist auch, dass telefonische Rücksprachen bei einigen Versicherungen dadurch erschwert werden, dass man minutenlang in Warteschleifen festhängt.
Gerne übernehmen wir die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.
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