Rechtsanwälte R. Berghoff und I. Schleypen Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwälte R. Berghoff und I. SchleypenRechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages

Wann liegt eine sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises vor?

 

Von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann bei Grundstücksgeschäften erst augegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch  ist, wie der Wert der Gegenleistung. Diese Voraussetzung ist grds. erst ab einer Verkehrswertüber-  oder -unterschreitung von 90 % erfüllt. Soweit der Leistungsaustausch der Parteien außerhalb des Bereichs eines besonders groben Missverhältnisses bleibt, kann allein aus dem Wertverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht der Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten gezogen werden. Allerdings kann dann im Zusammenhang mit weiteren Umständen die Sittenwidrigkeit begründen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgertreten ist ( BGH, Urt. vom 24.01.2014, V ZR 249/12).

 

 

Beratung empfohlen!

 

Um formale Fehler bei der Wahrnehmung seiner  Rechte zu vermeiden, sollte man, sobald Mängel festgestellt wurden, die weitere Vorgehensweise mit einem Rechtsanwalt abstimmen.

 

Wir bieten insoweit verschiedene Arten der Bearbeitung und Beratung an. Diese finden Sie hier

 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Fall?

 

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung werden die hierdurch anfallenden Kosten in der Regel von der Versicherung übernommen. Dies gilt jedenfalls bei selbstgenutzten Objekten bzw. bei solchen, bei denen die eigene Nutzung beabsichtigt ist. In den übrigen Fällen hängt es von dem bestehenden Versicherungsvertrag ab.



Erfahrungen & Bewertungen zu RAe Berghoff & Schleypen PartG
Anwälte für Immobilienrecht

Rufen Sie unverbindlich an und vereinbaren einen Termin

 

- im Büro

- Telefontermin

- Videobesprechung

- Ortstermin

(Termine im Büro aktuell nur eingeschränkt)

 

Bergisch Gladbach

Hauptstraße143

51465 Bergisch Gladbach

 

+49 02202 109697+49 02202 109697

 

Öffnungszeiten:

 

Montag-Freitag              

09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Montag-Donnerstag       

14:00 Uhr - 17.30 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Ralph Berghoff und Ingo Schleypen, 14.01.2025 Hauptstraße 143, 51465 Bergisch Gladbach

Anrufen

E-Mail

Anfahrt