Eheleute
Erna und Wilhelm Mustermann
Musterstraße 1
5000 Musterstadt
Erna und Wilhelm Mustermann, Musterstraße 1, 5000 Musterstadt
Familie
Berta und Oskar Müller
Stadtstraße 1
5000 Musterstadt
Musterstadt, 20.01.2014
Sehr geehrte Familie Müller,
Sie sind Mieter unserer Wohnung in dem Objekt Stadtstraße 1, 5000 Musterstadt.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Mietvertrages ist die Miete jeweils im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen.
Entgegen dieser Vereinbarung haben Sie die Miete für den Monat September 2013 am 24.10.2013, für den Monat Oktober 2013 am 11.11.2013, für den Monat November 2013 am 25.11.2013, für den Monat Dezember 2013 am 14.12.2013 und für den Monat Januar 2014 erst am 17.01.2014 gezahlt.
Wir sprechen daher hiermit wegen der vorbezeichneten verspäteten Zahlungen eine
Abmahnung
aus und fordern Sie auf, die Miete künftig pünktlich bis zum 3. Werktag eines jeden Monats an unsere Mandanten zu zahlen.
Sollte erneut eine Zahlung der Miete verspätet erfolgen, werden wir das Mietverhältnis wegen dieses Fehlverhaltens fristlos kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Erna Mustermann Wilhelm Musterman
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