Rechtsanwälte R. Berghoff und I. Schleypen Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Muster einer Abmahnung wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlung

Abmahnung wiederholte unpünktliche Mietz[...]
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                                                                                 Eheleute

                                                                                 Erna und Wilhelm Mustermann

                                                                                 Musterstraße 1

 

                                                                                 5000 Musterstadt

 

Erna und Wilhelm Mustermann, Musterstraße 1, 5000 Musterstadt

Familie

Berta und Oskar Müller

Stadtstraße 1

5000 Musterstadt

 

                                                                                      

                                                              Musterstadt, 20.01.2014

 

 

Sehr geehrte Familie Müller,


 

Sie sind Mieter unserer Wohnung in dem Objekt Stadtstraße 1, 5000 Musterstadt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 des Mietvertrages ist die Miete jeweils im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

 

Entgegen dieser Vereinbarung haben Sie die Miete für den Monat September 2013 am 24.10.2013, für den Monat Oktober 2013 am 11.11.2013, für den Monat November 2013 am 25.11.2013, für den Monat Dezember 2013 am 14.12.2013 und für den Monat Januar 2014 erst am 17.01.2014  gezahlt.

 

Wir sprechen daher hiermit wegen der vorbezeichneten verspäteten Zahlungen eine

 

Abmahnung

 

aus und fordern Sie auf, die Miete künftig pünktlich bis zum 3. Werktag eines jeden Monats an unsere Mandanten zu zahlen.

 

Sollte erneut eine Zahlung der Miete verspätet erfolgen, werden wir das Mietverhältnis wegen dieses Fehlverhaltens fristlos kündigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Erna Mustermann                       Wilhelm Musterman

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