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Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Schreiben vom 04.07.2012 nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir sind nicht bereit, mit den Schuldnern einen neuen Mietvertrag abzuschließen.
Zudem wird einer Wohnungsbeschlagnahme durch die Stadt Köln bereits jetzt widersprochen.
Die Voraussetzungen einer Beschlagnahme liegen nicht vor. Eine Beschlagnahme kommt ausschließlich als letztes anwendbares Mittel in Betracht. Zuvor hat die Ordnungsbehörde sämtliche eigene Möglichkeiten zur Beseitigung der Gefahrenlage voll auszuschöpfen.
Dabei ist insbesondere die Möglichkeit der Anmietung freier Hotel- bzw. Pensionsplätze, der Anmietung von Abrisshäusern sowie der Aufstellung von Wohncontainern oder Wohnwagen zu prüfen.
Wir gehen davon aus, dass jedenfalls ohne weiteres die Möglichkeit der Anmietung von Hotel- bzw. Pensionszimmern besteht.
Sollte wider Erwarten dennoch eine Beschlagnahme erfolgen, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass in diesem Falle die Freimachung des Mietobjektes nach Ablauf der Beschlagnahmezeit ausschließlich der Stadt obliegt. Diese hat auch für etwaige Schäden durch die Eingewiesenen aufzukommen.
Wir behalten uns unabhängig davon vor, gegen eine etwaige Wohnungsbeschlagnahme Rechtsmittel einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Vermieter